Das Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat tatsächlich die Entscheidung des Wiesbadener Verwaltungsgerichts bestätigt und die Veranstaltung der NPD in Kastel untersagt – Begründung noch nicht öffentlich. Theoretisch gibt es jetzt noch den Weg zum Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig, der ist aber nicht sehr wahrscheinlich.
Wir werden unsere Kundgebung trotzdem stattfinden lassen
– möglich ist immerhin, dass die Nazis auf eine andere Art zu dem Zeitpunkt aktiv werden.